Ausschüsse
Ausschüsse
Für unsere Ausschüsse sind wir immer auf der Suche nach weiteren Mitgliedern. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle.
Zur Herbeiführung eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitglieder und den bei ihnen beschäftigten Geselleninnen und Gesellen ist ein Gesellenausschuss errichtet. Der Gesellenausschuss hat die Gesellenmitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist.
Sie möchten im Gesellenausschuss mitwirken?
Wählbar ist jede Gesellin und jeder Geselle, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet, eine Gesellenprüfung abgelegt hat und seit mindestens drei Monaten in dem Betrieb eines der Handwerksinnung angehöhrenden selbständigen Handwerkers beschäftigt ist.
Der Gesellenausschuss besteht aus dem Vorsitzenden (Altgesellin oder Altgesellen) und zwei weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Gesellenausschusses werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Zeitaufwand ist gering (max. 3 - 4 Termine im Jahr).
- Gesellenprüfungsausschuss
Die Handwerksinnung errichtet für ihren Bezirk mit Genehmigung der Handwerkskammer einen Gesellenprüfungsausschuss, der für die Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke zuständig ist.
Sie möchten im Gesellenprüfungsausschuss mitwirken?
Der Gesellenprüfungsausschuss besteht aus einer/einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die/Der Vorsitzende und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreterin werden auf unseren Vorschlag von der Handwerkskammer bestellt. Die Beisitzer und Beisitzerinnen müssen je zur Hälfte selbständige Handwerker:innen und Gesell:innen sein. Die selbständigen Handwerker werden von der Innungsversammlung, die Gesellen von dem Gesellenausschuss gewählt.
Die selbständigen Handwerker müssen die Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zum Anleiten von Lehrlingen in dem Handwerk besitzen, für das der Gesellenprüfungsausschuss errichtet ist. Sie müssen ferner in der Regel Gesellen oder Lehrlinge beschäftigen.
Die Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses werden auf drei Jahre bestellt. Der Zeitaufwand umfasst mind. 3 Sitzungen und diverse Prüfungstage.
- Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung der Handwerksinnung zu prüfen und darüber in der Innungsversammlung zu berichten.
Sie möchten im Rechnungsprüfungsausschuss mitwirken?
Er besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Mitglieder werden von der Innungsversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Der Zeitaufwand ist sehr gering (max. 2 Termine im Jahr).