Vorstand

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Obermeister:   Hauke Mensching
Rollerambulanz
 
Stellv. Obermeister:   Torsten Schultz
Elbe-Werkstätten
 
Lehrlingswart:   Janine Gatzsch
Q-Bike Technik
 
Stellv. Lehrlingswart:   -vakant-
     
Innungsgeschäftsstelle:   Britta Thuns
dienstags + donnerstags 16 bis 18 Uhr
Tel: 040 / 210 919 290 (ansonsten Anrufbeantworter)
Fax: 040 / 210 919 299
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Vorsitzende Gesellenausschuss:   Melanie Hempel
Vorsitzender Gesellenprüfungsausschuss:  
Michael Plump

Ausschüsse

Ausschüsse

Für unsere Ausschüsse sind wir immer auf der Suche nach weiteren Mitgliedern. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle.

  • Gesellenausschuss (Arbeitnehmer)

Zur Herbeiführung eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitglieder und den bei ihnen beschäftigten Gesellinnen und Gesellen ist ein Gesellenausschuss errichtet. Der Gesellenausschuss hat die Gesellenmitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist.

Sie möchten im Gesellenausschuss mitwirken?

Wählbar ist jede Gesellin und jeder Geselle, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet, eine Gesellenprüfung abgelegt hat und seit mindestens drei Monaten in dem Betrieb eines der Handwerksinnung angehöhrenden selbständigen Handwerkers beschäftigt ist. 

Der Gesellenausschuss besteht aus dem Vorsitzenden (Altgesellin oder Altgesellen) und zwei weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Gesellenausschusses werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Zeitaufwand ist gering (max. 3 - 4 Termine im Jahr).

  

  • Gesellenprüfungsausschuss

Die Handwerksinnung errichtet für ihren Bezirk mit Genehmigung der Handwerkskammer einen Gesellenprüfungsausschuss, der für die Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke zuständig ist.

Sie möchten als Prüferin oder Prüfer bei Lehrlingsprüfungen mitwirken?

Die selbständigen Handwerker müssen die Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zum Anleiten von Lehrlingen in dem Handwerk besitzen, für das der Gesellenprüfungsausschuss errichtet ist (Zweiradmechatroniker und Fahrradmonteure). Sie müssen ferner in der Regel Gesellen oder Lehrlinge beschäftigen. Auf der Innungsversammlung werden die Prüferinnen und Prüfer für die Gesellenprüfungen gewählt und anschließend von der Handwerkskammer bestellt. 

Die Prüferinnen und Prüfer werden auf drei Jahre bestellt. Der Zeitaufwand umfasst mind. 3 Sitzungen und diverse Prüfungstage.

  

  • Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung der Handwerksinnung zu prüfen und darüber in der Innungsversammlung zu berichten. 

Sie möchten im Rechnungsprüfungsausschuss mitwirken?

Er besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Mitglieder werden von der Innungsversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Der Zeitaufwand ist sehr gering  (max. 2 Termine im Jahr).